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Multec Blog

Digital Jetzt - Neues Förderprogramm des BMWi bis zu 65% Förderquote für KMU

Gefördert werden neben Themen der Digitalisierung, IT, Netzwerk und Cloud auch digitale Technologien und damit verbundene Prozesse im Unternehmen. Hierunter fallen 3D-Drucker und damit zusammenhängende Invests.

Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss.

BMWi: "Ziel des neuen Programms ist, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, neue Geschäftsmodelle für KMU zu erschließen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen langfristig zu sichern.

Darüber hinaus sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befähigt werden, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und Zukunftsinvestitionen im Unternehmen anzustoßen."

 

Die Förderquote beträgt bis zu 65%, da auf das Standardprogramm von bis zu 50% noch Bonuspunkte angerechnet werden können.
 

WICHTIG: Schon für die Antragstellung ist ein konkretes Angebot für einen 3D-Drucker sehr von Vorteil.

Fragen Sie uns an!

 

Höhe der Zuschüsse - abhängig von der Größe Ihres Unternehmens

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen.

Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 (darunter fallen 3D-Drucker) und 3.000 Euro in Modul 2 (darunter fallen Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter).

Förderquoten (gültig bis 30.06.2021)

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50%
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45%
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40%

Bonus-Zusatzförderung gibt es für strukturschwache Regionen (+10%) und bei Zusammenarbeit mit mehreren Unternehmen in einer Wertschöpfungskette (+5%).

 

Antragstellung für die Fördergelder online

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragsformular. Notwendige Unterlagen bzw. Anlagen werden ausschließlich elektronisch hochgeladen. Das Antragstoolführt den Antragstellenden sicher durch die folgenden Themenblöcke:

  1. Registrierung
  2. Unternehmensdaten
  3. Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung / bevollmächtigte Person; Geschäftsführung)
  4. Digitalisierungsplan
  5. Finanzierungsplan

Weitere Informationen zum Digitalisierungsplan finden Sie unter „Wie ist der Digitalisierungsplan zu erstellen?“.

Das Online-Antragstool bietet darüber hinaus folgende Vorteile:

  • Der Antrag kann durch den Antragstellenden fortlaufend zwischengespeichert werden. Somit ist eine sukzessive Bearbeitung möglich;
  • Das Tool enthält Ausfüll-Hinweise zur Unterstützung der Antragsstellung (z.B. Erläuterungen von notwendigen Informationen, Definitionen von komplexen Sachverhalten / Fachbegriffen);
  • Plausibilitätsprüfungen verhindern falsche Eingaben bzw. weisen frühzeitig auf Kriterien der Nicht-Förderfähigkeit hin;
  • Berechnungen in Bezug auf die voraussichtlich zu erwartende Förderung erfolgen automatisch anhand der Angaben des Unternehmens (Förderquote, Höhe der Zuwendung).

Aufgrund der hohen Nachfrage ist die nächstmögliche Registrierung für die Förderung am 15. Oktober möglich ist, anschließend kann man zum 1. des Folgemonats den eigentlichen Antrag einreichen.

Nach der Genehmigung hat man dann 12 Monate Zeit, die Investition umzusetzen.

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